AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON SHYFTPLAN
Stand: 24.01.2023
1. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der shyftplan GmbH, Ritterstraße 26, 10969 Berlin, E-Mail: service@shyftplan.com, (nachfolgend „shyftplan“) stellen die ausschließliche Grundlage für die Nutzung der auf der Internetplattform unter der Domain https://shyftplan.com (nachfolgend „Plattform, Portal oder Website“) angebotenen Dienste dar, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben.
1.2. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrags erkennt der Kunde diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit shyftplan allein maßgeblich an. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden von shyftplan nicht anerkannt, sofern shyftplan diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3. User bezeichnet im Rahmen dieser AGB einen Nutzeraccount, der in der Plattform hinterlegt ist. Es besteht die Möglichkeit, dass ein User einer natürlichen Person entspricht, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Ein User kann auch als Dummy-Account (ohne eigenen Login) im Portal hinterlegt sein.
1.4. Mitarbeiter bezeichnet im Rahmen dieser AGB einen User, welcher die Rechte (z.B. durch einen Administrator im User-Profil) des Mitarbeiters zugewiesen bekommen hat. Dies ermöglicht es unter anderem, dass die An- und Abwesenheiten des Users in der Plattform verplant werden können.
1.5. Manager bezeichnet im Rahmen dieser AGB einen User, welcher entsprechende Rechte (z.B. durch einen Administrator im User-Profil) des Managers zugewiesen bekommen hat. Jegliche Zuweisung von Manager-Rechten, dies umfasst das Planen von Mitarbeitern sowie Sichtrechte auf Schichtpläne, definieren einen User als Manager. Ein Manager kann zugleich Mitarbeiter und Manager sein.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Ein Vertragsverhältnis mit Hauptleistungspflichten kommt durch Angebot und Annahme in Form eines schriftlichen Dienstleistungsvertrags (insb. E-Mail und schriftlich; Ziffer 2.2.) zustande, der auf diese AGB Bezug nimmt.
2.2. Im Rahmen des Vertragsschlusses in Textform richtet sich der Inhalt und Umfang des Vertrags nach den im Text vereinbarten Leistungen, die durch diese AGB präzisiert werden. Zudem können zu den AGB abweichende Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag getroffen werden. In Zweifelsfällen hat die Regelung des Dienstleistungsvertrages Vorrang.
2.3. Dienste im Sinne von Ziffer 3. dieser AGB werden von shyftplan ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB angeboten. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsabschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und die shyftplan-Dienste hierfür verwendet. Handelt der Kunde als Stellvertreter einer anderen Person, versichert er, dass der Vertretene in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vertreten wird und die shyftplan-Dienste hierfür verwendet.
3. DIENSTE / LEISTUNGSUMFANG
3.1. Die shyftplan-Dienste erleichtern die Arbeitsorganisation von Unternehmen sowie die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Angestellten. Zum Angebot von shyftplan gehören derzeit folgende kostenpflichtige Dienste:
- Schichtplanung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter bzw. freien Mitarbeiter (nachfolgend „Schichtplanung“, Ziffer 3.2.1.)
- Auswertung der Arbeitszeiten (nachfolgend „Auswertung“, Ziffer 3.2.2.)
- Zeitstempeluhr zur Aufzeichnung der Anwesenheitsstunden (nachfolgend „Zeitstempeluhr“, Ziffer 3.2.3.)
- Zeitkonto zur Erfassung variierender Arbeitszeiten (nachfolgend „Arbeitszeitkonto“, Ziffer 3.2.4.)
- Export der relevanten Lohndaten (nachfolgend „Lohnexport“, Ziffer 3.2.5.)
3.2. Im Folgenden wird der jeweilige Leistungsumfang näher beschrieben.
3.2.1. Schichtplanung: Die Leistungen von shyftplan im Rahmen des Dienstes der Schichtplanung umfassen die Bereitstellung einer Plattform, die es dem Kunden ermöglicht, über die Eingabe von Daten folgende Funktionen auszuführen:
- Anlegen von Schichten inkl. Start-, End- und Pausenzeiten,
- manuelle Zeiterfassung der Schichten je Mitarbeiter,
- Zuordnung von Mitarbeitern auf die angelegten Schichten,
- Bewerbung der Mitarbeiter auf die vorgesehenen Schichten,
- Bereitstellung von Druckansichten des Schichtplans,
- Planung von Urlaubszeiten und Zeiten sonstiger Abwesenheit (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit) einschließlich der Möglichkeit Urlaubsanträge einzugeben und zu bearbeiten,
- „Dashboard“ zur internen offenen Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Unternehmen.
3.2.2. Auswertung: Die über shyftplan verfügbaren Schichtdaten können mit der Funktion Auswertung auf der Plattform direkt ausgewertet werden. Die Leistung von shyftplan im Rahmen des Dienstes Auswertung umfasst die elektronische Bereitstellung verschiedener auf dem Portal vorhandener Daten, die sich auf einen Arbeitnehmer und einen Kalendermonat beziehen. In der Auswertung werden u.a. Arbeitszeitbeginn und -ende sowie Pausenzeiten dargestellt. Grundlage sind die Daten, die im Hinblick auf ein Unternehmen und dessen Angestellte auf dem Portal hinterlegt sind, insbesondere die Schichtpläne, aus welchen sich die geleisteten Arbeitszeiten des Arbeitnehmers ergeben. Sofern zusätzlich die Funktion Zeitstempeluhr vertraglich vereinbart wurde, können auch die sich daraus ergebenden tatsächlich geleisteten Ist-Arbeitszeiten erfasst werden. Es obliegt allein dem Kunden, die vorhandenen Daten vor einer weiteren Verwendung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Daten werden zusätzlich in einem Dateiformat (z.B. *.csv) zur Verfügung gestellt, um den Export aus dem Portal zu ermöglichen.
3.2.3. Zeitstempeluhr: Aus einem Manager-Account heraus kann auf der Plattform nach Aktivierung dieser Funktion eine digitale Stempeluhr gestartet werden. In dieser Stempeluhr kann sich jeder für diese Funktion freigeschaltete Mitarbeiter mit seiner ID einloggen. Daraufhin werden die Zeiten des Ein- und Austragens in die Erfassung der Schicht übernommen, um die tatsächlich geleistete Arbeitszeit möglichst präzise zu erfassen. Der Leistungsumfang im Rahmen des Dienstes Zeitstempeluhr je Mitarbeiter ist das Erfassen der Arbeitszeiten eines Mitarbeiters in einem Kalendermonat durch diese Funktion.
3.2.4. Arbeitszeitkonto: Die Dienstleistung Arbeitszeitkonto ermöglicht es, für seine Mitarbeiter elektronisch die geleisteten Arbeitszeiten zu erfassen und mit den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten abzugleichen. Der Leistungsumfang eines Arbeitszeitkontos für einen Mitarbeiter umfasst das Vorhalten einer elektronischen Übersicht auf dem Portal, welche die Differenz zwischen der vom Kunden zu hinterlegenden vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (inkl. Urlaubs-, Krankheits- und Überstundenregelungen) und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit darstellt. Die Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten erfolgt automatisiert über die Schichtplanung (Ziffer 3.2.1.) oder, sofern aktiviert, über die Zeitstempeluhr (Ziffer 3.2.3.). Die geleisteten Arbeitszeiten können manuell korrigiert werden.
3.2.5. Lohnexport: Die Funktion „Lohnexport“ ermöglicht den Export der lohnabrechnungsrelevanten Daten eines oder mehrerer Mitarbeiter im CSV- Format. Die Datei muss selbst an die jeweiligen Formatanforderungen der verschiedenen Lohnprogramme angepasst werden. Im Rahmen des Lohnexports sind im Leistungsumfang der Funktion pro Mitarbeiter umfasst:
- Stammdaten des Mitarbeiters
- Stammdatenänderungen des Mitarbeiters im Vergleich zum vorhergehenden Abrechnungsmonat
- Bruttolöhne des Mitarbeiters - Abrechnungstyp 1 (Prognose):
Beim Abrechnungstyp 1 wird der Lohn an die Mitarbeiter auf Grundlage der Prognosewerte für den laufenden Monat bezahlt. Die Korrekturwerte werden automatisch in den nächsten Monat übertragen. - Bruttolöhne des Mitarbeiters - Abrechnungstyp 2 (Direkt):
Beim Abrechnungstyp 2 wird der Lohn an die Mitarbeiter auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Bruttolöhne zu Beginn des Folgemonats bezahlt. - Abwesenheiten
- Abschlagszahlungen
3.3. shyftplan gibt keine Garantie oder sonstige Gewährleistung in Hinblick auf die ununterbrochene Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform, insbesondere wenn die Ursache außerhalb der von shyftplan kontrollierbaren Sphäre liegt. shyftplan verpflichtet sich jedoch, seine zum Betrieb der Plattform dienenden technischen Einrichtungen im Rahmen marktüblicher technischer Standards funktionsfähig zu halten sowie im angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Umfang dem Stand der Technik und dem Nutzungsverhalten seiner Kunden anzupassen. Bei der Vornahme hierzu erforderlicher Wartungsarbeiten hat der Kunde vorübergehende Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Plattform hinzunehmen.
4. LEISTUNGSERBRINGUNG, VERGÜTUNG UND FRISTEN
4.1. Die Vergütung der Leistungserbringung durch shyftplan bemisst sich nach der Zahl der User auf dem Portal, für die auf Basis des Vertrags nach Ziffer 2. dieser AGB Dienstleistungen freigeschaltet werden. Hierbei werden Mitarbeiter und Manager stets separat betrachtet. Freischaltung bezeichnet einen technischen Vorgang, der es dem Kunden ermöglicht, mit einem oder mehreren Firmenkonten die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach Ziffer 3. dieses Vertrags für alle seine User auf dem Portal in Anspruch zu nehmen. Die Freischaltung erfolgt automatisch und bedarf keiner weiteren Mitarbeit des Kunden. Dabei steht es dem Kunden frei, ob er die Leistungen in Anspruch nimmt und für welche User er in welchem Umfang von den freigeschalteten Möglichkeiten auf dem Portal Gebrauch macht. Im Gegenzug dazu wird die Vergütung shyftplans nicht dadurch gemindert, dass der Kunde nur einen Teil der Leistung oder keine Leistungen im Sinne von Ziffer 3. dieser AGB tatsächlich in Anspruch nimmt.
4.2. Das Vertragsverhältnis besteht grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Es kann eine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen werden. Ist keine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, können beide Parteien das Vertragsverhältnis zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung muss der jeweils anderen Partei spätestens eine Woche vor Ende des Kalendermonats in Textform zugegangen sein, mit dem das Vertragsverhältnis enden soll.
4.3. Ist eine Mindestlaufzeit im Vertrag vorgesehen, ist shyftplan verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu den vereinbarten Konditionen für die Dauer der Vertragslaufzeit freizuschalten. Ziffer 10.2 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Ein Vertragsverhältnis mit Mindestvertragslaufzeit kann von beiden Parteien erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss der jeweils anderen Partei spätestens drei Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform zugegangen sein, sofern nicht eine andere Frist Inhalt des Vertrags wurde. Andernfalls wird das Vertragsverhältnis zu denselben Konditionen fortgesetzt, wobei die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit erneut beginnt (Ziffer 4.5. bleibt hiervon unberührt). Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets für beide Parteien unberührt.
4.4. Im Vertrag kann vereinbart werden, dass eine bestimmte Vergütung unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern und Managern auf dem Portal mindestens zu zahlen ist („Basispreis“)1. Der monatlich zu entrichtende Basispreis enthält eine im Dienstleistungsvertrag definierte Anzahl an Mitarbeiter- und Manager-Lizenzen. Zusätzliche User werden gemäß der vertraglich vereinbarten Preise abgerechnet. Die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen, jedoch berechneten Usern in einen anderen Rechnungsmonat ist nicht möglich.
4.5. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, gilt der monatlich zu entrichtende Basispreis für die gesamte Dauer der Mindestvertragslaufzeit. Im Falle einer automatischen Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 4.3. dieser AGB wird der vertraglich vereinbarte Basispreis auch für die neue Mindestvertragslaufzeit beibehalten. Die Anzahl der in Rechnung gestellten Lizenzen für zusätzliche Mitarbeiter und Manager bleibt für die neue Mindestvertragslaufzeit ebenfalls bestehen. Abweichend davon kann der Kunde die Zahl der zusätzlichen User im Kalendermonat vor Ablauf der Kündigungsfrist durch schriftliche Bekanntgabe vor Ende der Kündigungsfrist per E-Mail an service@shyftplan.com reduzieren. Hierfür ist die Zahl der zusätzlichen User differenziert nach Mitarbeitern und Managern in der E-Mail für die neue Vertragslaufzeit festzulegen. Hierbei ist zu beachten, dass der Kunde selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass bis zum Ende der vorigen Vertragslaufzeit auch die dem Firmenkonto zugeordneten User entsprechend auf die dann für die neue Mindestvertragslaufzeit maßgebliche Zahl reduziert werden.
4.6. Nach Inkrafttreten einer Kündigung werden sämtliche gespeicherten Daten zu den betreffenden Firmenkonten gelöscht. Davon ausgeschlossen sind solche Daten, bei denen gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrung zwingend vorschreiben. Die Regelungen nach Ziffer 4. und 5. dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
1Entspricht Mindestabnahme/Mindestumsatz in alten Verträgen
5. ABRECHNUNG, FÄLLIGKEIT UND RECHNUNGSSTELLUNG
5.1. Über die nach Ziffer 4. dieser AGB freigeschalteten, in Anspruch genommenen oder sonst abzurechnenden Dienstleistungen und das daraus resultierende Entgelt rechnet shyftplan unverzüglich nach Ende eines Kalendermonats ab. shyftplan erfasst dabei monatlich die gem. Ziffer 4. dieser AGB tatsächlich dem Kunden zugeordneten Mitarbeiter und Manager auf dem Portal und legt bei der Berechnung der Vergütung das vereinbarte Entgelt pro zugeordnetem User pro Firmenkonto zugrunde. Ein User gilt mit erstmaliger Zuordnung zu einem Firmenkonto in einem Kalendermonat für diesen Monat als zugeordnet. Ein Löschen des Users aus einem Firmenkonto wird erst zum Beginn des nächsten Kalendermonats berücksichtigt. Wird ein Mitarbeiter innerhalb eines Monats zu einem Manager umgestellt, gilt er für diesen Monat als Manager, ein Umstellen eines Managers auf einen Mitarbeiter wird zum Beginn des nächsten Kalendermonats berücksichtigt.
5.2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der von shyftplan zu erstellenden Rechnung beim Kunden fällig und ohne Abzüge zu zahlen. Der Kunde kann shyftplan die Ermächtigung erteilen, fällige Beträge per Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren von seinem Konto abzubuchen.
5.3. Einwendungen gegen die Rechnung kann der Kunde gegenüber shyftplan nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung geltend machen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung erst nach Zugang der Rechnung vollständig bewirkt wird, beginnt insoweit die Frist erst mit dem Ende der Leistungserbringung.
5.4. Abweichend von Ziffer 5.1. ist shyftplan berechtigt, schon zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Vorauszahlung zu verlangen („Vorauszahlung“), sofern dies Inhalt des Vertrags geworden ist. Für die Berechnung der Vorauszahlung wird der vereinbarte Basispreis nebst bereits vereinbarten zusätzlichen Usern im Voraus für die gesamte Mindestvertragslaufzeit abgerechnet. Werden vom Kunden während der Mindestvertragslaufzeit über die im Basispreis inkludierten User und vereinbarten zusätzlichen User hinausgehend weitere Mitarbeiter und Manager dem Firmenkonto zugeordnet, ist für diese User ebenfalls eine Vorauszahlung in voller Höhe zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung pro zusätzlichem User für die gesamte verbleibende Vertragsdauer. shyftplan wird nach Ablauf des Monats, in dem zusätzliche User angefallen sind, die entsprechende Rechnung stellen (zur Klarstellung: Ziffer 5.1. Satz 3, 4 und 5 bleiben hiervon unberührt und finden weiterhin Anwendung). Reduziert sich während der Mindestvertragslaufzeit die tatsächliche Useranzahl des Kunden auf dem Portal, ist shyftplan nicht dazu verpflichtet, geleistete Vorauszahlungen oder Teile davon zu erstatten. Beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit, so wird der Vorauszahlung für die neue Mindestvertragslaufzeit der Basispreis und die zusätzlichen User nach Maßgabe von Ziffer 4.4. und Ziffer 4.5. zugrunde gelegt.
5.5. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist im Zweifelsfall exkl. Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nicht anders angegeben.
6. VERTRAGSÄNDERUNGEN
6.1. Der Kunde willigt ein, dass sein Schweigen auf ein Vertragsänderungsangebot, unter Beachtung der nachgenannten Voraussetzungen, als Zustimmung gilt.
6.2. Vertragsänderungen kann shyftplan dem Kunden nur aus triftigem Grund anbieten. Widerspricht der Kunde den angebotenen Vertragsänderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt, so gilt das Schweigen des Kunden ausnahmsweise als Zustimmung.
6.3. Triftige Gründe sind insbesondere offensichtliche redaktionelle Fehler in den AGB, Änderungen in der Gesetzgebung und/oder Rechtsprechung, neue technische Entwicklungen und Standards, Währungsumstellungen oder sonstige gleichwertige Gründe.
6.4. Gleiches gilt, wenn shyftplan einzelne Dienste ganz oder teilweise einstellt oder ändert.
6.5. shyftplan zeigt dem Kunden die angebotenen Änderungen in Textform (an seine angegebene E-Mailadresse) unter Nennung des Zeitpunkts des Wirksamwerdens an. shyftplan übermittelt dem Kunden die Änderungsanzeige mit angemessener Frist, d.h. wenigstens sechs Wochen vor Wirksamwerden der Änderungen. shyftplan belehrt den Kunden in seiner Änderungsanzeige über die Zustimmungswirkung seines Schweigens, den Grund der Änderung und die Folgen eines Widerspruchs.
6.6. Widerspricht der Kunde der angebotenen Änderung binnen der angemessenen Frist, wird der Vertrag mit den alten Geschäftsbedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält shyftplan sich ein Sonderkündigungsrecht vor.
6.7. Vorstehende Regelungen gelten analog für Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (vgl. Ziffer 8.2 dieser AGB).
7. NUTZUNG VON SHYFTPLAN
7.1. Der Kunde trägt die vollständige Verantwortung für die von ihm auf der Website eingegebenen Daten und sein Nutzungsverhalten.
7.2. Die Nutzung der Plattform ist im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und des geltenden Rechts der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Der Kunde hat sich danach jeglicher Rechtsverstöße oder jeglichen Missbrauchs zu enthalten, insbesondere untersagt sind die mißbräuchliche Nutzung mittels automatisierter Software (zum Beispiel Skripte) sowie das unbefugte Kopieren und die unbefugte Verwendung von auf der Website zugänglichen Informationen. Der Kunde kann über die shyftplan-API Daten abrufen, dies muss jedoch innerhalb eines angemessenen Umfangs erfolgen (maximal 50 Anfragen pro Minute pro Kunde, maximal 1.000 Anfragen pro Stunde pro Kunde). Bei Überschreitung dieses Umfangs behält sich shyftplan das Recht vor, die Anfragen nicht zu beantworten. Zulässige Nutzung: Die shyftplan-API ist für die Nutzung durch Entwickler vorgesehen, um Softwareanwendungen zu erstellen, die die Dienste von shyftplan verbessern oder ergänzen, sowie um neue Produkte und Dienste zu entwickeln, die nicht in direktem Wettbewerb mit shyftplan stehen. Kunden sind berechtigt, die shyftplan-API zu nutzen, um auf Daten, Inhalte und Funktionen, die über die API zur Verfügung gestellt werden, zuzugreifen und diese abzurufen. Hingegen sind die folgenden Nutzungen der shyftplan-API strengstens untersagt:
a. Die Verwendung der API, um die Dienste von shyftplan zu replizieren oder mit ihnen zu konkurrieren, oder um ein Produkt zu entwickeln, das den Diensten im Wesentlichen ähnlich ist oder mit ihnen in direktem Wettbewerb steht.
b. Die Nutzung der API in einer Weise, die die Dienste von shyftplan schädigt oder stört, oder die die Server, Netzwerke oder Systeme von shyftplan stört oder beschädigt.
c. Die Nutzung der API zum Scrapen, Mining oder Sammeln von Daten oder Inhalten aus den Diensten von shyftplan in einer Weise, die über eine vernünftige und angemessene Nutzung hinausgeht, oder die gegen die Nutzungsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien von shyftplan verstößt.
d. Die Nutzung der API für ungesetzliche oder unethische Zwecke oder in einer Weise, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Branchenstandards verstößt.
7.3. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zum Kundenkonto gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Er benachrichtigt shyftplan umgehend bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch seines Kundenkontos.
7.4. shyftplan prüft die vom Kunden auf der Website eingegebenen Informationen inhaltlich nur, wenn diese Kenntnis oder einen auf Tatsachen begründeten Verdacht von konkreten rechtswidrigen Inhalten erlangt hat.
7.5. Informationen, mit denen der Kunde gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder Rechte Dritter verstößt, darf shyftplan ohne vorherige Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts sperren, dies gilt auch im begründeten Verdachtsfall. shyftplan behält sich darüber hinaus die zeitweise oder endgültige Sperrung des Kundens auf der Plattform vor. shyftplan wird den Kunden grundsätzlich vorher unter Fristsetzung abmahnen und zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes auffordern.
8. DATENSCHUTZ
8.1. Der Kunde steht gegenüber shyftplan dafür ein, dass die durch ihn auf der Plattform mitgeteilten personenbezogenen Daten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) (DS-GVO) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), erhoben, verarbeitet und an shyftplan übermittelt wurden sowie zur Erfüllung der Vertragspflichten durch shyftplan in dem dafür erforderlichen Umfang an Dritte (insbesondere Steuerberater und Lohnbuchhalter) übermittelt werden dürfen, insbesondere dass etwaige Informationspflichten nach Art. 13, 14 DS-GVO durch den Kunden erfüllt wurden. Die übermittelten personenbezogenen Daten werden von shyftplan ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
8.2. Sofern shyftplan bei der Erbringung der Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DS-GVO (siehe Vertrag im Firmenprofil). Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Gegenstand der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien.
8.3. Ergänzend gilt die shyftplan Datenschutzerklärung (https://shyftplan.com/privacy).
9. HAFTUNG
9.1. Ansprüche eines Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kundens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung shyftplans, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
9.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet shyftplan nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3. Die Einschränkungen der Ziffern 9.1. und 9.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen shyftplans, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.4. Der Kunde stellt shyftplan von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche auf Verstöße des Kundens gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften zurückgehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigung. Dies gilt nur insoweit, wie shyftplan kein eigenes Verschulden trifft.
10. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
10.1. Ein Aufrechnungsrecht besteht für den Kunden nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10.2. shyftplan ist berechtigt, den Kunden von der Nutzung sämtlicher auf der Plattform angebotenen Dienste vorübergehend auszuschließen, solange dieser sich mit der Entgeltzahlung in Verzug befindet (Zurückbehaltungsrecht). Umgekehrt ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von shyftplan (derzeit Berlin).
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Falle einer unwirksamen Bestimmung, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
11.4. Soweit in diesen AGB lediglich die männliche Bezeichnung einer Person gewählt wurde, dient dies allein der Lesbarkeit.