Jobsharing
Was ist Jobsharing?
Jobsharing ist ein Teilzeitmodell nach § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), bei dem sich zwei oder mehr Arbeitnehmer die Arbeitszeit an einem gemeinsamen Arbeitsplatz teilen. Anders als bei klassischer Teilzeit besetzen die Partner eine Stelle als Tandem und stimmen ihre Arbeitszeiten untereinander ab.
Für Industrieunternehmen ist Jobsharing eine Möglichkeit, Führungsrollen und Schlüsselpositionen trotz Teilzeitwünschen durchgehend besetzt zu halten.
Welche Jobsharing-Varianten gibt es?
In der Praxis haben sich drei Formen etabliert:
- Job Splitting: Die Stelle wird in zwei weitgehend unabhängige Teilzeitstellen mit getrennten Aufgaben zerlegt. Der Abstimmungsbedarf ist gering.
- Job Pairing: Die Partner tragen gemeinsam Verantwortung für alle Aufgaben und treffen Entscheidungen zusammen. Das erfordert enge Abstimmung.
- Top Sharing: Eine Führungsposition wird im Tandem besetzt, etwa die Leitung einer Fertigungslinie durch zwei Personen.
Der rechtliche Rahmen nach § 13 TzBfG
Das Gesetz nennt das Modell Arbeitsplatzteilung. Die Partner dürfen die Verteilung der Arbeitszeit untereinander regeln. Zur Vertretung des Partners sind sie nur verpflichtet, wenn sie im Einzelfall zustimmen oder der Vertrag dies für dringende betriebliche Gründe vorsieht und der Einsatz zumutbar ist.
Wichtig: Scheidet ein Partner aus, darf der Arbeitgeber dem anderen nicht allein deswegen kündigen. Zulässig bleibt eine Änderungskündigung zur Anpassung der Arbeitsorganisation. Die Details gehören in den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Bei der Vertragsgestaltung empfiehlt sich rechtliche Beratung.
Jobsharing in der Schichtführung: ein Praxisbeispiel
Ein Beispiel aus einem metallverarbeitenden Betrieb: Der erfahrene Schichtleiter ist 58 und will auf 60 Prozent reduzieren. Statt ihn zu verlieren, bildet der Betrieb ein Tandem mit einer Nachwuchskraft. Der erfahrene Kollege übernimmt die Frühschichten, die Nachwuchskraft die Spätschichten. Eine strukturierte digitale Übergabe verbindet beide.
Der Effekt geht über die Arbeitszeit hinaus. Das Tandem sichert den Wissenstransfer und bereitet die Nachfolge planvoll vor. Fällt ein Partner aus, kennt der andere alle laufenden Themen. Gerade bei Fachkräftemangel hält Jobsharing erfahrene Kräfte länger im Betrieb, statt sie komplett zu verlieren.
Häufige Fragen zum Jobsharing
Wie wird das Gehalt beim Jobsharing aufgeteilt?
Jeder Partner hat einen eigenen Arbeitsvertrag und erhält sein Gehalt anteilig nach der individuellen Arbeitszeit. Auch Urlaub und Sozialversicherung laufen getrennt.
Funktioniert Jobsharing mit mehr als zwei Personen?
Ja. Das Gesetz spricht von Gruppen von Arbeitnehmern. In der Praxis sind Tandems von zwei Personen am verbreitetsten, weil der Abstimmungsaufwand überschaubar bleibt.
Ist Jobsharing für den Arbeitgeber teurer?
Es entsteht etwas mehr Aufwand für Abstimmung und Verwaltung. Dem stehen doppelte Kompetenz und geringeres Ausfallrisiko gegenüber.
Eignet sich Jobsharing für jede Position?
Nein. Gut geeignet sind Rollen mit dokumentierbaren Aufgaben und klaren Übergabepunkten. Schwierig wird es bei Tätigkeiten, die stark an eine einzelne Person gebunden sind.






