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Leiharbeit

Was ist Leiharbeit?

Leiharbeit bezeichnet die Überlassung von Arbeitskräften an einen anderen Betrieb und ist rechtlich identisch mit Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung. Alle drei Begriffe meinen dasselbe Modell nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Ein Verleiher stellt Personal an, ein Entleiher setzt es ein. Der Unterschied liegt nur im Sprachgebrauch, nicht im Inhalt.

Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing: Was ist der Unterschied?

Kurz gesagt: keiner. Das Gesetz spricht von Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeitnehmern. Die Branche selbst bevorzugt Zeitarbeit, weil der Begriff neutraler klingt. Personalleasing ist ein Marketingbegriff für dasselbe Modell. In Gewerkschaftstexten dominiert dagegen Leiharbeit.

Für die Praxis heißt das: Wer einen Vertrag über "Personalleasing" schließt, schließt rechtlich einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Es gelten dieselben Pflichten, von der Verleiherlaubnis bis zur Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Die Details zu Equal Pay, Dreiecksverhältnis und Fristen erklärt der Lexikoneintrag Zeitarbeit.

Abgrenzung: Leiharbeit oder Werkvertrag?

Die wichtigste Unterscheidung in der Praxis ist die zum Werkvertrag. Sie entscheidet über Rechte, Pflichten und Risiken:

  • Leiharbeit: Der Entleiher weist die Leiharbeitnehmer an und gliedert sie in seinen Betrieb ein. Sie arbeiten Seite an Seite mit der Stammbelegschaft im selben Schichtplan.
  • Werkvertrag: Der Auftragnehmer schuldet ein fertiges Ergebnis, etwa eine montierte Anlage. Er führt sein Personal selbst und trägt das unternehmerische Risiko.

Kritisch wird es bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung. Steuert der Auftraggeber die Werkvertragskräfte faktisch wie eigenes Personal, liegt trotz Vertragsetikett Leiharbeit vor. Ohne Verleiherlaubnis drohen dann Bußgelder und ein fingiertes Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb. Wer Fremdfirmen im Werk hat, sollte die Abgrenzung regelmäßig prüfen und im Zweifel rechtliche Expertise einholen.

Fremdpersonal im Schichtbetrieb steuern

Viele Produktionsbetriebe arbeiten dauerhaft mit Mischteams aus Stammkräften und Leiharbeitnehmern. Das bringt Flexibilität, erhöht aber den Steuerungsaufwand:

  • Compliance: Höchstüberlassungsdauer, Arbeitszeitgesetz und Ruhezeiten gelten auch für Fremdpersonal. Verstöße fallen auf den Einsatzbetrieb zurück.
  • Qualifikationen: Leiharbeitnehmer dürfen nur Tätigkeiten übernehmen, für die Nachweise vorliegen. Eine Qualifikationsmatrix macht das je Person sichtbar.
  • Besetzungsqualität: Zu viele Leiharbeitnehmer in einer Schicht senken die Produktivität, weil Erfahrung fehlt. Viele Werke definieren deshalb eine maximale Fremdpersonalquote je Schicht.

Ein Beispiel: Ein Werk fährt die Nachtschicht mit 20 Prozent Leiharbeitnehmern. Der Schichtleiter achtet darauf, dass an jeder Station mindestens eine erfahrene Stammkraft steht. So bleiben Durchsatz und Fehlerquote stabil.

Leiharbeit in der Workforce-Management-Software planen

Eine Software für Personaleinsatzplanung führt Stamm- und Fremdpersonal in einem System zusammen. Der Planer sieht je Schicht die Gesamtbesetzung, die Fremdpersonalquote und die hinterlegten Qualifikationen. Einsatzdauern je Leiharbeitnehmer lassen sich nachhalten, bevor die 18-Monats-Grenze näher rückt.

Die Zeiterfassung liefert geprüfte Stunden für die Rechnungskontrolle gegenüber dem Personaldienstleister. Das reduziert Streit über Abrechnungen und schafft eine belastbare Datenbasis für die Personaldisposition.

Häufige Fragen zu Leiharbeit

Wie viele Leiharbeitnehmer gibt es in Deutschland?

Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind es rund 700.000 Beschäftigte. Das entspricht etwa 2 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Dürfen Leiharbeitnehmer den Betriebsrat im Einsatzbetrieb wählen?

Ja. Nach drei Monaten Einsatzdauer sind sie im Entleihbetrieb aktiv wahlberechtigt. Wählbar sind sie dort jedoch nicht, sondern nur beim Verleiher.

Was kostet Leiharbeit den Einsatzbetrieb?

Der Entleiher zahlt einen Stundenverrechnungssatz an den Verleiher. Dieser deckt Lohn, Sozialabgaben, Urlaub, Verwaltung und Marge ab und liegt deutlich über dem reinen Stundenlohn.

Dürfen Leiharbeitnehmer als Streikersatz eingesetzt werden?

Nein. Das AÜG verbietet es, Leiharbeitnehmer tätig werden zu lassen, wenn der Einsatzbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.