Die rechtlichen Grundlagen der Schichtplanung
Welche Rechte und Pflichten gibt es? Und wie erstellt man einen Dienstplan, der datenschutzkonform ist? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu Dienstplan und Gesetz.
Inhalt
- Definition: Was ist ein Schichtplan?
- Schichtpläne und das Gesetz – das ist die rechtliche Grundlage
- Ist ein Schichtplan verbindlich?
- Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten bei Schichtplänen?
- Schichtplan erstellen – darauf ist rechtlich zu achten
Definition: Was ist ein Schichtplan?
Bei einem Schichtplan handelt es sich ganz einfach um ein Instrument zur Personaleinsatzplanung. Mit einem Schichtplan kann man Mitarbeiter räumlich und zeitlich einteilen. Dadurch kann man den qualitativen und quantitativen Personalbedarf abdecken und sicherstellen, dass die Sollplanung eines Unternehmens erreicht wird. Er gibt einen Überblick über die Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Ist er gut organisiert, können rechtliche Vorgaben leichter eingehalten werden.
Schichtpläne und das Gesetz – das ist die rechtliche Grundlage
Erstellt ein Arbeitgeber einen Schichtplan, übt er damit sein Weisungsrecht gegenüber den Arbeitnehmern aus, das ihm zusteht. Das bedeutet: Er kann bestimmen, wann seine Mitarbeiter welche Arbeit verrichten müssen. Denn er muss sicherstellen können, dass die anfallende Arbeit auch verrichtet werden kann. Dabei gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Dienstplan Rechte & Pflichten.
Ist ein Schichtplan verbindlich?
Grundsätzlich ist ein Schichtplan rechtlich verpflichtend – und zwar ab dem Moment, in dem er ausgehängt oder an die Mitarbeiter ausgegeben wurde. Dennoch darf ein Arbeitgeber nicht einfach die Mitarbeiter einteilen, wie er möchte. Bei der Erstellung von Dienstplänen gelten entsprechende Gesetze, an die sich Arbeitgeber halten müssen.
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Schichtplan erstellen – darauf ist rechtlich zu achten
Bei der Erstellung eines Dienstplans müssen auch die Interessen der Arbeitnehmer beachten werden, zumal die Arbeitnehmervertreter oder der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Erstellung der Schichtpläne haben.
Wichtig dabei ist, dass ein Dienstplan stets nachvollziehbar ist. Dabei müssen die geplanten und tatsächlich geleisteten Stunden deutlich zu erkennen sein. Das gilt auch für eventuell anfallende Differenzen. Bei nachträglichen Änderungen am Schichtplan verlangt das Gesetz, dass diese entsprechend gekennzeichnet werden müssen.
Schichtplanänderung & das Gesetz: Darf ein Schichtplan einfach geändert werden?
Die kurze Antwort: nein. Denn auch für Dienstplanänderungen gibt es ein Gesetz: Sind Schichtpläne erst einmal erstellt und an die Mitarbeiter ausgegeben worden, können sie nicht ohne Weiteres wieder geändert werden. In der Regel müssen Arbeitgeber Änderungen mindestens vier Tage vorher ankündigen. Kurzfristigere Dienstplanänderungen erfordern eine konkrete Notlage.
Wie lange im Voraus müssen Arbeitnehmer den Schichtplan erhalten?
Wann ein Dienstplan vom Arbeitgeber bekannt gegeben werden muss, ist leider nicht eindeutig vom Gesetz her geklärt. Da dieser Punkt auch selten vor Gericht landet, gibt es kaum Gerichtsentscheidungen, die als Orientierung dienen könnten. Allerdings können durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge verbindliche Regelungen vorhanden sein.
Dennoch gibt es gängige Tipps für die Praxis: Wird beispielsweise etwa ein Schichtplan erstellt, der für einen ganzen Monat gilt, sollten die Arbeitnehmer diesen circa zwei Wochen vorher erhalten. Die Zeit zwischen Veröffentlichung und Beginn des Schichtplans sollte also etwa die Hälfte der “Gültigkeitsdauer” des Dienstplans betragen. Im Übrigen gilt das oben genannte Gesetz für Dienstplanänderungen. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Artikel Schichtplan – Bekanntgaben und Fristen
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten bei Schichtplänen?
Natürlich unterliegt ein Sichtplan dem Gesetz. Wer einen Dienstplan erstellen will, der muss daher auch rechtliche Bestimmungen einhalten. So muss ein Arbeitgeber beispielsweise darauf achten, dass länderspezifische Vorgaben wie maximal erlaubte Arbeitszeit oder Ruhepausen eingehalten werden.
Das Arbeitszeitgesetz sieht unter anderem folgende Vorgaben vor:
Tägliche Arbeitszeit - § 3 ArbZG
Mitarbeiter dürfen täglich maximal acht Stunden arbeiten. In Ausnahmefällen darf diese auf zehn verlängert werden, darf im Schnitt von sechs Monaten aber nicht über acht Stunden liegen.
Pausen - § 4 ArbZG
Die Pausen werden im Vorfeld festgelegt: Bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden stehen einem Arbeiter 30 Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden müssen 45 Minuten Pause eingehalten werden. Diese können in kleinere Teilpausen von mindestens 15 Minuten Länge aufgeteilt werden.
Ruhezeiten - § 5 ArbZG
Nach jeder Arbeitszeit müssen auch Ruhezeiten eingehalten werden: Diese beträgt elf Stunden, die nicht unterbrochen werden dürfen. Nur in einigen Branchen, wie der Gastronomie, im Rundfunk oder in der Pflege, kann diese auf zehn Stunden verkürzt werden.
Nachtschichten - § 6 ArbZG
Arbeitszeiten, die zwischen 23 und 6 Uhr liegen, müssen entsprechend durch einen höheren Lohn oder mehr Freizeit ausgeglichen werden.
Wochenende - § 10 ArbZG & § 11 ArbZG
An Sonn- und Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden. Schichtbetriebe können allerdings die Zeit, in der gearbeitet werden darf, um bis zu sechs Stunden „schieben“: So darf beispielsweise die Nachtschicht von Freitagabend bis Samstagmorgen nur 6 Stunden dauern. Auch für Betriebe, in denen eine permanente Besetzung notwendig ist – wie etwa Krankenhäuser – gelten bestimmte Ausnahmen. Dabei muss aber auch hier ein Ausgleich erfolgen.
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