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Vertrauensarbeitszeit

Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Vorgabe von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet. Die Mitarbeiter teilen sich ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich ein, bewertet wird das Arbeitsergebnis.

Das Arbeitszeitgesetz gilt dabei uneingeschränkt weiter. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 muss die Arbeitszeit auch in diesem Modell erfasst werden.

Vertrauensarbeitszeit und Gleitzeit: der Unterschied

Beide Modelle flexibilisieren die Lage der Arbeitszeit, funktionieren aber unterschiedlich. Bei der Gleitzeit gibt der Arbeitgeber einen Rahmen vor, oft ergänzt um eine Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht. Ein Arbeitszeitkonto sammelt Plus- und Minusstunden, der Arbeitgeber steuert die Salden.

Bei der Vertrauensarbeitszeit entfällt diese Steuerung. Es gibt keinen Gleitzeitrahmen und keine Kernzeit. Der Arbeitgeber kontrolliert nicht, wann gearbeitet wird, sondern ob die Aufgaben erledigt sind. Genau dieser Verzicht auf Kontrolle gab dem Modell seinen Namen.

Was bedeutet die Zeiterfassungspflicht für das Modell?

Der Europäische Gerichtshof verlangte 2019 in der Rechtssache C-55/18, dass Arbeitgeber ein objektives und verlässliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einrichten. Das Bundesarbeitsgericht folgte am 13. September 2022 (1 ABR 22/21): In Deutschland besteht diese Pflicht bereits heute, abgeleitet aus § 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.

Für die Vertrauensarbeitszeit heißt das: Beginn, Ende und Dauer der Arbeit müssen dokumentiert werden. Die Erfassung darf an die Mitarbeiter delegiert werden, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Verboten ist das Modell damit nicht. Das Vertrauen bezieht sich künftig auf die freie Einteilung der Zeit, nicht mehr auf den Verzicht auf Dokumentation. Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem ArbZG müssen eingehalten und überprüfbar sein.

Warum das Modell in der Produktion selten funktioniert

Produktionsprozesse sind orts- und zeitgebunden. Eine Anlage läuft nur, wenn qualifiziertes Personal anwesend ist. Der Schichtplan legt fest, wie viele Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen je Anlage gebraucht werden. Freie Zeiteinteilung des Einzelnen kollidiert mit dieser Mindestbesetzung.

Ein Beispiel: Beginnt ein Anlagenführer der Frühschicht erst um 9 Uhr, steht die Linie zwei Stunden still. Deshalb eignet sich Vertrauensarbeitszeit vor allem für planungsferne Bereiche wie Arbeitsvorbereitung, Konstruktion oder Verwaltung. In der Fertigung selbst dominieren Schichtmodelle mit fester Personaleinsatzplanung.

Beide Welten in einem System abbilden

Viele Industrieunternehmen kombinieren die Modelle: Die Produktion arbeitet im Schichtplan, die Verwaltung mit Vertrauensarbeitszeit oder Gleitzeit. Eine Workforce-Management-Software bildet beide Welten parallel ab.

Die digitale Zeiterfassung erfüllt die Dokumentationspflicht für alle Beschäftigten. Das System prüft Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten automatisch und führt die Arbeitszeitkonten. Die Details der Einführung regeln Unternehmen üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.

Häufige Fragen zur Vertrauensarbeitszeit

Werden Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit vergütet?

Der Anspruch besteht grundsätzlich, wenn Überstunden angeordnet, gebilligt oder betrieblich notwendig waren. Ohne Zeiterfassung war der Nachweis bisher schwierig. Die Dokumentationspflicht verbessert die Position der Beschäftigten.

Kann der Arbeitgeber Vertrauensarbeitszeit einseitig einführen?

Nein. Die Einführung ändert die Arbeitsbedingungen und braucht eine vertragliche Grundlage oder eine Betriebsvereinbarung. In Betrieben mit Betriebsrat sind dessen Mitbestimmungsrechte zu beachten.

Was droht bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden, in schweren Fällen auch strafrechtlich. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, auch wenn Mitarbeiter ihre Zeit selbst einteilen.

Ist Vertrauensarbeitszeit dasselbe wie Homeoffice?

Nein. Homeoffice regelt den Arbeitsort, Vertrauensarbeitszeit die Zeitsouveränität. Beides wird oft kombiniert, ist aber rechtlich getrennt zu betrachten.