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Höchstarbeitszeit

Was ist die Höchstarbeitszeit?

Höchstarbeitszeit ist die gesetzlich zulässige Obergrenze der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. In Deutschland regelt § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) den Kern: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Zulässig sind bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt innerhalb von 24 Wochen oder 6 Monaten bei 8 Stunden pro Werktag bleibt. Die Höchstarbeitszeit schützt die Gesundheit und begrenzt die planbare Schichtdauer.

Gemeint ist dabei die reine Arbeitszeit ohne Ruhepausen. Wer acht Stunden und 45 Minuten anwesend ist und 45 Minuten Pause macht, arbeitet im Sinne des Gesetzes acht Stunden. Auch angeordnete Mehrarbeit darf die tägliche Grenze nicht durchbrechen.

Welche Grenzen gelten im Überblick?

Nach dem ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit regulär 8 Stunden. Sie lässt sich auf bis zu 10 Stunden verlängern, wenn der Durchschnitt innerhalb von 24 Wochen oder 6 Monaten wieder bei 8 Stunden pro Werktag liegt.

Da das Gesetz von 6 Werktagen ausgeht, ergibt sich daraus eine reguläre Wochengrenze von 48 Stunden. Vorübergehend sind bis zu 60 Stunden pro Woche möglich, wenn der Ausgleich im Ausgleichszeitraum gelingt.

Dazu kommt die Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Nach dem Arbeitsende müssen mindestens 11 Stunden Erholung folgen, bevor die nächste Schicht beginnt. Diese Ruhezeit begrenzt in der Praxis oft stärker als die reine Stundenzahl, etwa beim Wechsel von Spät- auf Frühschicht.

Höchstarbeitszeit bei mehreren Jobs

Ein wichtiger Punkt für die Planung ist die Nebentätigkeit. Die Höchstarbeitszeit gilt pro Person, nicht pro Arbeitsverhältnis. Wer mehrere Jobs hat, muss die Stunden aller Tätigkeiten zusammenrechnen.

Ein Mitarbeiter mit einer Vollzeitstelle darf also nicht zusätzlich einen Nebenjob ausüben, der die Tagesgrenze sprengt. Für den Betrieb bedeutet das eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers und Sorgfalt bei der Einsatzplanung.

Warum ist die Höchstarbeitszeit wichtig?

Die Höchstarbeitszeit schützt vor Überlastung. Lange Arbeitszeiten erhöhen das Risiko für Fehler, Unfälle und Ausfälle. In der Fertigung gefährdet das Menschen, Anlagen und Produktqualität.

Für den Betrieb ist die Einhaltung Pflicht. Verst��ße gegen das ArbZG sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 22 ArbZG mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit droht nach § 23 ArbZG sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Ausnahmen und geplante Reform

Abweichungen sind eng gefasst. Tarifverträge oder darauf gestützte Betriebsvereinbarungen können unter Auflagen andere Regeln erlauben (§ 7 ArbZG). In Notfällen lässt § 14 ArbZG vorübergehende Überschreitungen zu.

Leitende Angestellte sind nach § 18 ArbZG von den Grenzen ausgenommen. Für Jugendliche gilt das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz, für werdende Mütter das Mutterschutzgesetz. Für solche Sonderfälle empfiehlt sich rechtliche Beratung.

Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitrechts. Vorgesehen ist, die feste Tagesgrenze durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu ersetzen, wie sie die europäische Richtlinie vorgibt. Ein Gesetzentwurf war für 2026 angekündigt, ein Inkrafttreten frühestens für 2027. Bis zu einer Gesetzesänderung gilt die tägliche Grenze unverändert.

Höchstarbeitszeit in einer Workforce-Management-Software

Eine Workforce-Management-Software überwacht die Höchstarbeitszeit schon bei der Personaleinsatzplanung. Plant ein Schichtplaner eine Schicht über 10 Stunden, warnt das System sofort, oft über ein Ampelsystem.

Zusätzlich berechnet die Software den Durchschnitt über den Ausgleichszeitraum mit und prüft die Ruhezeit zwischen den Schichten. Die Zeiterfassung liefert dabei die tatsächlichen Ist-Zeiten. So bleiben auch kurzfristige Mehrarbeit und Schichttausch innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Betrieb kann die Einhaltung gegenüber der Aufsichtsbehörde belegen.

Häufige Fragen zur Höchstarbeitszeit

Gilt die Höchstarbeitszeit auch bei Bereitschaftsdienst?

Ja. Bereitschaftsdienst zählt arbeitszeitrechtlich in voller Länge als Arbeitszeit und fließt damit in die Höchstarbeitszeit ein. Rufbereitschaft wird dagegen anders bewertet.

Zählt die Fahrt zur Arbeit zur Höchstarbeitszeit?

Der normale Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte zählt nicht mit. Fahrten während der Arbeit, etwa zwischen zwei Einsatzorten, gelten dagegen als Arbeitszeit.

Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen?

Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Beginn, das Ende und die Dauer der Arbeitszeit zu erfassen. Nur so lässt sich die Einhaltung der Höchstarbeitszeit belegen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Höchstarbeitszeit?

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen das Arbeitszeitgesetz. Sie können Aufzeichnungen anfordern und Verstöße mit Bußgeldern ahnden.