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Arbeitszeitgesetz

Was ist das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die Höchstarbeitszeit, die Pausen und die Ruhezeiten von Arbeitnehmern. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Bis zu zehn Stunden sind zulässig, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen bei acht Stunden bleibt.

Das Gesetz schützt die Gesundheit der Beschäftigten und bildet den rechtlichen Rahmen für jede Schichtplanung.

Zweck und Geltungsbereich

Das ArbZG verfolgt zwei Ziele. Es sichert den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und schützt den Sonntag sowie die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe.

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden über 18 Jahre. Ausgenommen sind unter anderem leitende Angestellte und Chefärzte. Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für Schwangere und Stillende ergänzend das Mutterschutzgesetz.

Höchstarbeitszeit: Acht Stunden sind die Regel

Nach § 3 ArbZG beträgt die werktägliche Höchstarbeitszeit acht Stunden. Werktage sind Montag bis Samstag. Rechnerisch ergibt das bis zu 48 Stunden pro Woche.

Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist erlaubt. Bedingung: Innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen dürfen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Mehrarbeit muss also durch kürzere Tage oder Freischichten ausgeglichen werden.

Ruhezeiten und Pausen

Zwei Vorschriften prägen jeden Schichtplan:

  • Ruhepausen (§ 4 ArbZG): Bei mehr als sechs Stunden Arbeit stehen 30 Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit.
  • Ruhezeit (§ 5 ArbZG): Nach Arbeitsende gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Auch in Industriebetrieben wie der Chemie und Metallverarbeitung sind bei durchgehendem Schichtbetrieb Verkürzungen der Ruhezeit auf zehn Stunden mit entsprechendem Ausgleich möglich..

Die Ruhezeit ist der häufigste Stolperstein beim Schichtwechsel. Wer bis 22 Uhr in der Spätschicht arbeitet, darf die Frühschicht um 6 Uhr nicht übernehmen.

Nachtarbeit und Sonntagsarbeit

Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden in die Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr fallen. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Zeit. Ihr Ausgleichszeitraum für verlängerte Arbeitszeit ist kürzer: ein Kalendermonat oder vier Wochen.

An Sonn- und Feiertagen ist Beschäftigung grundsätzlich verboten. § 10 ArbZG erlaubt Ausnahmen, etwa für Notdienste, Gastronomie und Betriebe mit kontinuierlicher Produktion. Dafür gelten Ersatzruhetage: für Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen, für Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.

Aufzeichnungspflicht nach § 16 ArbZG

Arbeitgeber müssen jede Arbeitszeit aufzeichnen, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht. Gleiches gilt für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 zusätzlich entschieden: Arbeitgeber müssen ein System einführen, das die gesamte Arbeitszeit erfasst. Eine elektronische Zeiterfassung erfüllt beide Pflichten und liefert zugleich die Datenbasis für Arbeitszeitkonten.

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten oder die Aufzeichnungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten. Es drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro je Verstoß. Wer vorsätzlich handelt oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Ausblick: Geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes

Die Bundesregierung plant eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Gekoppelt daran ist eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung. Stand Juli 2026 liegt dazu ein Referentenentwurf vor. In Kraft treten soll die Neuregelung frühestens 2027. Bis dahin gilt das aktuelle Recht unverändert.

Was bedeutet das ArbZG für die Schichtplanung?

Jeder Schichtplan muss Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten gleichzeitig einhalten. Ein Beispiel aus der Produktion: Fällt ein Mitarbeiter der Frühschicht aus, springt oft ein Kollege aus der Nachtschicht ein. Ohne Prüfung entsteht dabei schnell ein Verstoß gegen die Elf-Stunden-Ruhezeit.

Eine Workforce-Management-Software hinterlegt die gesetzlichen Regeln direkt in der Personaleinsatzplanung. Das System warnt, bevor ein Planer eine unzulässige Schicht zuweist. Es rechnet Ausgleichszeiträume automatisch mit und dokumentiert die Arbeitszeiten revisionssicher. So bleibt der Schichtplan auch bei kurzfristigen Änderungen rechtskonform.

Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz

Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?

Ja. Bereitschaftsdienst gilt vollständig als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Nur die Rufbereitschaft zählt erst ab dem tatsächlichen Einsatz.

Dürfen Tarifverträge vom Arbeitszeitgesetz abweichen?

In engen Grenzen. § 7 ArbZG erlaubt tarifliche Abweichungen, etwa bei der Ruhezeit oder dem Ausgleichszeitraum. Der Gesundheitsschutz bleibt dabei verpflichtend.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?

Die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, meist Gewerbeaufsicht oder Ämter für Arbeitsschutz. Sie können Unterlagen anfordern und Betriebe prüfen.