Gleittag
Was ist ein Gleittag?
Ein Gleittag gehört zum Gleitzeitmodell. In der Gleitzeit können Mitarbeiter Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen selbst wählen. Nur während der Kernarbeitszeit müssen alle anwesend sein.
Arbeitet ein Mitarbeiter über längere Zeit mehr als vertraglich vereinbart, sammelt sich ein Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto. Der Gleittag ist die Möglichkeit, dieses Guthaben für einen kompletten freien Tag einzulösen, statt es stundenweise abzubauen.
Der Begriff Gleitzeit selbst ist an anderer Stelle im Glossar ausführlich erklärt. Dieser Eintrag konzentriert sich bewusst auf den Gleittag als konkrete Form des Freizeitausgleichs.
Wie funktioniert ein Gleittag in der Praxis?
Ein Beispiel aus der Produktion: Ein Schichtplaner arbeitet in einer Woche mit hohem Auftragseingang mehrere Stunden über seine Sollzeit hinaus. Nach einigen Wochen zeigt sein Arbeitszeitkonto ein Plus von acht Stunden.
Statt die Stunden einzeln abzubummeln, meldet er dem Vorgesetzten rechtzeitig einen Gleittag an. Nach Genehmigung bleibt er an diesem Tag komplett zu Hause. Sein Stundenkonto sinkt um die vereinbarte Tagesarbeitszeit, sein Urlaubskonto bleibt unverändert.
Gleittag und Urlaubstag: der Unterschied
Ein Gleittag ist kein Urlaubstag im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich garantiert. Ein Gleittag gleicht dagegen selbst erarbeitete Mehrarbeit aus.
Beide Freistellungsarten lassen sich meist kombinieren, etwa für eine längere Auszeit. Wichtig ist, dass Unternehmen sie in der Personaleinsatzplanung sauber trennen, damit Urlaubsanspruch und Zeitguthaben korrekt geführt bleiben.
Gleittag und deutsches Arbeitsrecht
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt den Gleittag nicht direkt. Es begrenzt aber die tägliche Höchstarbeitszeit auf grundsätzlich acht, ausnahmsweise zehn Stunden. Diese Grenze gilt auch für die Tage, an denen ein Mitarbeiter Plusstunden aufbaut, aus denen später ein Gleittag entsteht.
Die konkreten Regeln zu Gleittagen legt normalerweise eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag fest. Der Betriebsrat hat hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht, da Gleitzeitregelungen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit betreffen. Bei strittigen Fällen, etwa zur Höhe des maximal übertragbaren Zeitguthabens, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Betriebsrat oder einem Fachexperten.
Gleittag in WFM-Software
Eine Workforce Management Software (WFM-Software) führt das Arbeitszeitkonto automatisch mit und zeigt jedem Mitarbeiter sein aktuelles Zeitguthaben. Beantragt ein Mitarbeiter einen Gleittag, prüft das System sofort, ob genug Plusstunden vorhanden sind und ob die Personalabdeckung an diesem Tag ausreicht.
Das entlastet Schichtplaner, die sonst Zeitkonten manuell in Tabellen abgleichen müssten. Zudem verhindert die Software, dass ein Gleittag versehentlich als Urlaubstag verbucht wird oder umgekehrt.
Häufige Fragen zum Gleittag
Wie viele Gleittage darf ein Mitarbeiter pro Monat nehmen?
Das legt die betriebliche Gleitzeitvereinbarung fest. Üblich sind Obergrenzen, damit die Personalabdeckung im Schichtbetrieb gesichert bleibt.
Verfällt ein nicht genommener Gleittag am Jahresende?
Das hängt von der Betriebsvereinbarung ab. Viele Unternehmen erlauben eine begrenzte Übertragung des Zeitguthabens ins Folgejahr.
Muss der Arbeitgeber einen beantragten Gleittag genehmigen?
Nein, ein Gleittag steht meist unter Genehmigungsvorbehalt. Betriebliche Belange, etwa die Besetzung einer Schicht, können den Antrag verzögern oder ablehnen.
Zählt ein Gleittag als Fehltag in der Statistik?
Nein, ein Gleittag gilt arbeitsrechtlich als geleistete Arbeitszeit, die lediglich zeitversetzt abgebaut wird, nicht als Abwesenheit oder Fehlzeit.






